Infos zu Corona im Gefängnis


Warum es kaum Infektionen in Berlins Haftanstalten gibt, Tagesspiegel online, 15.06.2020
In der JVA Ossendorf gibt es einen ersten bestätigten Corona-Fall. wdr-online 20.05.2020
JVA Delmenhorst: Zweiter Gefangener Corona-positiv, ndr, 19.05.2020 und 14.05.20
Landsberg: Fünf JVA-Mitarbeiter positiv auf Corona getestet, Kreisbote, 07.05.2020
„Zwei Gefangene der JVA Straubing mit Corona infiziert“, br-24-online, 04.05.2020
Thüringer Gefängnisarzt mit Corona infiziert, mdr online 07.04.2020
Corona-Fragestunde für Moerser Häftlinge, wdr online, 25.03.2020
Keine Besuche mehr in Sachsens Gefängnissen wegen Corona, Süddeutsche Zeitung online, 25.03.2020
Corona: Justiz entlässt Häftlinge aus Gefängnissen, wdr-online 25.03.2020
Corona-Fälle im Hamburger Justizvollzug, ndr-online 24.03.2020
Erster Corona-Fall in Hamburger Gefängnis, Oldenburger Online-Zeitung, 24.03.2020
„JVA in Bremen verschiebt Strafvollzug für kleinere Delikte“, Deutschlandfunk, 23.03.2020
„In Frankreich rebellieren die Gefangenen“, Süddeutsche Zeitung online, 23.3.2020
„Virusangst in Gefängnissen“, tagesschau.de, 19.03.2020
„Wie sich Gefängnisse für Corona wappnen“, Spiegel-online, 18.03.2020
„Wie sich die Corona-Krise auf den Justizvollzug auswirkt“, rrb-online, 17.3.2020
„Das ist ein Pulverfass“, taz-online, 16.3.2020


Warum es kaum Infektionen in Berlins Haftanstalten gibt, Tagesspiegel online, 15.06.2020

  • nur zwei Gefangene wurden bislang positiv getestet. 99 wurden insgesamt getestet. Insgesamt sitzen in Berlin zurzeit rund 3000 Gefangene ein, was einer Belegungsquote von nur 66 Prozent entspricht. Ein historischer Tiefstand.
  • das liegt vermutlich auch an den strengen Regeln, so wurden z.B. in der JVA Moabit seit dem 13. März keine Besucher mehr eingelassen, gegesssen wurde auf der Zelle
  • frühzeitig wurden Piktogramme aufgehängt, die die Abstandsregeln erklären,
  • Informationsflyer in allen notwendigen Sprachen wurde verteilt,
  • Neuankömmlinge wurde präventiv isoliert,
  • Risikogruppen – sehr alten Gefangenen und solchen mit Vorerkrankungen – wurden besondere Isolationsräume angeboten.
  • anstelle von Gruppensport wurde Zirkeltraining und Laufgruppen eingerichtet
  • als Ersatz für die fehlenden Besuche wurden die Telefonkontingente erhöht
  • es wurde technische Ausrüstung für Videobesuche beschafft.
  • inzwischen dürfen die Gefangenen im Berliner Männervollzug wieder Besuch empfangen: ohne Berührungen, mit eingeschränkten Zeiten und hinter Plexiglasscheiben


In der JVA Ossendorf gibt es einen ersten bestätigten Corona-Fall. wdr-online 20.05.2020

    • in der JVA in Ossendorf gibt es nun den ersten bestätigten Corona-Fall.
    • der Mann sitzt in Untersuchungshaft und befindet sich in der Quarantäne-Station des Gefängnisses.
    • der Infizierte soll keine Symptome zeigen
    • er soll erst in ein normale Hafthaus verlegt werden, wenn zwei Corona-Tests in Folge negativ ausgefallen sind.
    • laut JVA Ossendorf hat sich der Mann nicht in der Justizvollzugsanstalt infiziert.
    • das Virus wurde bereits kurz nach der Festnahme durch die Polizei festgestellt.

JVA Delmenhorst: Zweiter Gefangener Corona-positiv, ndr, 19.05.2020 und 14.05.20
  • am Standort der JVA Vechta in Delmenhorst ist bei einem weiteren Insassen das Coronavirus nachgewiesen worden.
  • wie NDR 1 Niedersachsen mit Berufung auf das niedersächsische Justizministerium berichtet, sei unklar, wie sich der Mann infiziert hat.
  • das ist der zweite Fall in der JVA Delmenhorst (ndr, 14.05.20)
  • der erste Infizierte war Freigänger und ging einem Job nach, sein Arbeitgeber hatte ihn informiert, dass ein Kollege erkrankt sei.
  • daraufhin habe die Anstaltsleitung den Gefangenen vorsorglich isoliert.
  • nach dem ersten Infektionsfall in der vergangenen Woche waren in Delmenhorst elf Gefangene und acht Bedienstete unter Quarantäne gestellt worden.


Landsberg: Fünf JVA-Mitarbeiter positiv auf Corona getestet, Kreisbote, 07.05.2020

  • bis 07.05.2020 wurden fünf Bedienstete der JVA Landsberg positiv auf das Coronavirus getestet
  • dem KREISBOTEN liegen Informationen vor, nach denen getestete Kontaktpersonen nicht wie vorgeschrieben sofort vom Dienst freigestellt wurden, sondern weiterhin ihrer Arbeit nachgingen.
  • die JVA verweist auf das zuständige Gesundheitsamt, dieses entscheidet, ob jemand in Quarantäne müsse.

„Zwei Gefangene der JVA Straubing mit Corona infiziert“, br-24-online, 04.05.2020

  • zwei Strafgefangene der JVA Straubing wurden am 28.4.2020 positiv auf das Corona-Virus getestet. Angesteckt haben sich die Männer wohl bei einem Angestellten der Anstalt.
  • angesteckt haben sich die Männer wohl bei einem Beschäftigten der JVA, mit dem sie während ihrer Arbeit Kontakt hatten.
  • die beiden positiv getesteten Häftlinge wurden sofort unter Quarantäne gestellt und in eine eigens eingerichtete Quarantänestation verlegt.
  • zwei weitere Gefangene, die Kontakt zu dem Beschäftigten hatten, wurden negativ getestet
  • unter den Gefangenen wurden Kontaktpersonen ermittelt, die in ihren Hafträumen isoliert wurden.
  • vier Kontaktpersonen im Personal wurden vom Dienst freigestellt. Die Tests der vier Personen ergab ein negatives Ergebnis.
  • seit 25. April 2020 müssen alle JVA-Bediensteten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • seit Dienstag (28.04.) gilt diese Anweisung auch für Gefangene, wenn sie ihren Haftraum verlassen.


Thüringer Gefängnisarzt mit Corona infiziert, mdr online 07.04.2020

    • In der Thüringer Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld gibt es nun einen Corona-Fall
    • Ein Sprecher des Thüringer Justizministeriums bestätigte, dass der Anstaltsarzt positiv auf das Virus getestet wurde.
    • alle rund 330 Gefangenen wurden am 7.4.2020 in ihren Zellen eingeschlossen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus in dem Gefängnis zu verhindern.
    • getestet werden zuerst alle JVA-Mitarbeiter*innen und Insassen , die Kontakt zu dem Arzt hatten

Corona-Fragestunde für Moerser Häftlinge, wdr online, 25.03.2020

  • In der JVA Moers-Kapellen gibt es für Gefangen ab 24.03.2020 eine tägliche Fragestunde zum Corona-Virus. Damit reagiert das Gefängnis auf eine zunehmende Unsicherheit bei den Strafgefangenen.
  • Bei der Corona-Fragestunde in der Moerser JVA kommen verschiedene Probleme zur Sprache, so auch das Besuchsverbot und Alternativen wie Skype kommen. So dürfen Häftlinge momentan keine Besuche empfangen. Sozialarbeiter unter anderem der Caritas warnen deshalb vor zusätzlicher psychischer Belastung. In einigen Gefängnissen dürfen die Insassen ihre Angehörigen deshalb jetzt per Skype-Videoanruf kontaktieren.
  • Arbeitsmöglichkeiten will das NRW-Justizministerium nach Möglichkeit in allen Gefängnissen des Bundeslandes aufrechterhalten


Keine Besuche mehr in Sachsens Gefängnissen wegen Corona, Süddeutsche Zeitung online, 25.03.2020

  • Insassen der sächsischen Gefängnisse müssen im Zuge der Corona-Pandemie nun auf Besuch verzichten. Seit Montag dürfen auch Angehörige und andere nahestehende Personen nicht mehr in die zehn Justizvollzugsanstalten.
  • Bei Neuzugängen wird Fieber gemessen und nach Kontakt zu Infizierten und Aufenthalt in Risikogebieten gefragt.
  • Bis Mittwochmittag (25.3.2020) gab es nach Ministeriumsangaben keinen Fall von Covid-19 unter den 3191 Inhaftierten.
  • Gefangene würden schon bei begründetem Infektionsverdacht umgehend isoliert und dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt gemeldet.
  • Momentan laufe der Alltag innerhalb der Anstalten normal weiter, Gefangene könnten Sport machen und auch arbeiten – nach Möglichkeit mit dem nötigen Abstand.
  • Um für den Quarantäne-Fall Platz vorzuhalten, wird die Vollstreckung von Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren in der Regel aufgeschoben, Ausnahme: schwerwiegende Verbrechen


Corona: Justiz entlässt Häftlinge aus Gefängnissen, wdr-online 25.03.2020

      • bislang noch keinen Corona-Infizierten in den nordrhein-westfälischen Gefängnissen.
      • Justizvollzug steht aber vor „besonderen und großen Herausforderungen„,  sollte es zu Corona-Fällen kommen, werde Platz für Quarantäne und Isolierungen gebraucht. Deshalb würden nun etwa 1.000 der insgesamt 16.000 Zellen freigeräumt.
      • Unterbrechung der Haft für Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, weil sie Strafen für Schwarzfahren nicht bezahlt haben. Auch wer eine kurze Freiheitsstrafe von bis zu 18 Monaten verbüßt und bis Ende Juli entlassen worden wäre, kann nun zwischenzeitlich frei kommen.
      • Lockerungen sind an Bedingungen geknüpft, Betroffenen müssen bislang durch eine gute Führung aufgefallen sein und einen Wohnsitz haben. Ausgenommen sind Sexualstraftäter, schwere Gewalttäter und Abschiebe-Kandidaten.
      • Besuche werden auf ein Minimum reduziert. Im Gegenzug werden mehr Telefonate und im offenen Vollzug auch stundenweise die Nutzung von Handys erlaubt. 


Corona-Fälle im Hamburger Justizvollzug, ndr-online 24.03.2020

    • in Hamburg ist erstmals ein Strafgefangener im geschlossenen Vollzug positiv auf das neuartige Coronavirus getestet worden. Es handele sich um einen 34-jährigen Insassen der Sozialtherapeutischen Anstalt in Fuhlsbüttel
    • am Montag war ein erster Corona-Fall im Hamburger Strafvollzug bekannt geworden. Der 30-jähriger Insasse der JVA Glasmoor war aber im offenen Vollzug, er kann sich also auch außerhalb der Anstalt infiziert haben. Auch er wurde in der Einrichtung unter Quarantäne gestellt.
    • unter den Justizbediensteten Hamburgs gibt es mittlerweile drei positiv auf das Virus getestete Mitarbeiter*innen.
    • in 196 Fällen befinden sich Justizbedienstete derzeit in häuslicher Quarantäne.
    • rund 50 verurteilte Straftäter müssen ihre Haft in Hamburg  vorerst nicht antreten. Die Strafen werden für drei Monate ausgesetzt, dies gilt nur für Menschen, die wegen Betrugs- oder Eigentumsdelikten zu maximal drei Jahren Gefängnis verurteilt wurden.


Erster Corona-Fall in Hamburger Gefängnis, Oldenburger Online-Zeitung, 24.03.2020

  • In Hamburg meldet die Justizbehörde den ersten Fall eines mit dem Corona-Virus infizierten Gefangenen. Der Inhaftierte sei in der Haftanstalt isoliert und die Kontaktpersonen der vergangenen Tage bereits ermittelt worden, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).
  • Es sei der bisher erste Corona-Fall in einer deutschen Justizvollzugsanstalt, berichten die Zeitungen unter Berufung auf eine Umfrage in den Bundesländern.
  • einige Bundesländer hätten jedoch die Auskunft über mögliche Corona-Fällen in Gefängnissen verweigert.
  • um eine Infektion mit dem neuartigen Virus in den Haftanstalten zu verhindern, seien die Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt worden, berichten die Zeitungen weiter. Außerdem hätten alle Bundesländer am Montag (23.3.20) die länderübergreifenden Gefangenentransporte gestoppt.
  • Elf von 16 Ländern hätten die Besuche von Inhaftierten eingestellt, fünf hätten sie stark eingeschränkt und erlaubten sie nur hinter Trennwänden. Einige Länder hätten die Auflagen vorerst bis zum 19. April befristet, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
  • die Gewerkschaft Strafvollzug hat vor Engpässen an Schutzausrüstung vor Corona-Infektionen in deutschen Gefängnissen gewarnt.
  • in allen Anstalten seien Quarantäne-Stationen eingerichtet, dort solle das Personal mit Schutzanzügen, Mundschutz und Schutzbrillen bereits ausgerüstet und eingewiesen sein.
  • bei einer Infektion eines größeren Personenkreises von Bediensteten seien der Dienstbetrieb und die Sicherheit einer Anstalt gefährdet, „auch hier sollte es ein zentrales Notfallszenario geben. Die Bundesländer dürfen hier nicht allein gelassen werden“, so der Bundesvorsitzende vom Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD), René Müller

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„JVA in Bremen verschiebt Strafvollzug für kleinere Delikte“, Deutschlandfunk, 23.03.2020

  • das Land Bremen hat die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe ausgesetzt. Das heißt, Menschen, die zum Beispiel wegen notorischen Schwarzfahrens für einige Wochen ins Gefängnis müssen, werden vorerst nicht inhaftiert
  • die Vollstreckung für Ersatzfreiheitsstrafler, die jetzt schon im Gefängnis waren, wurde unterbrochen
  • Strafgefangenen im offenen Vollzug, die einer geregelten Tätigkeit nachgehen und nur nachts noch zum Schlafen in die Anstalt kommen, wurde ein Langzeitausgang gewährt
  • die Bremer Behörde hat solchen Inhaftierten, die als Risikopatienten gelten, angeboten, sie früher zu entlassen – unter der Voraussetzung, dass sie keine Gewalt- und Sexualstraftaten verübt haben und ohnehin bis Anfang Mai entlassen werden würden. Insgesamt könnten so 35-50 Inhaftierte die Anstalt verlassen.
  • für den Bremer Gefängnisarzt Peiffer stellt das frühzeitige Entlassen Gefangener eine große Herausforderung dar. Diejenigen, die substituiert sind, müssen geregelt nach draußen kommen und sich wieder geregelt bei der Krankenkasse anmelden
  • die JVA Bremen verfügt über zwei infektiologische Zellen und noch ein paar weitere Räume im medizinischen Bereich, es gibt die Überlegung, im Gefängnis eine gesonderte Abteilung einzurichten.
  • es soll möglichst verhindert werden, dass Gefangene in die Krankenhäuser kommen. Dann müssten diese Gefangenen extra von Beamten bewacht werden, die dann ihrerseits in der JVA fehlten.

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In Frankreich rebellieren die Gefangenen„, Süddeutsche Zeitung online, 23.3.2020

  • wegen der Ausgangsperre kam es in Frankreich am Sonntag, 22.3.2020, in zahlreichen Gefängnissen zu kleineren Aufständen und in zwei Fällen sogar zu Meutereien.
  • laut Gewerkschaft SNP-FO, hätten sich in Meaux, Nantes, Carcassonne, Moulins, Limoges, Rennes, Saint-Malo, Nizza und Fleury-Mérogis jeweils Dutzende Häftlinge geweigert, in ihre Zellen zurückzukehren. Die Bediensteten mussten jeweils polizeiliche Unterstützung anfordern. In Maubeuge und Longuenesse kam es zu Meutereien der Insassen, Wachpersonal wurde mit Gegenständen beworfen, Mobiliar zerstört.
  • am stärksten war das Gefängnis in Uzerche im Département Corrèze betroffen. Lokale Medien berichteten, dass gut 40 Inhaftierte auf das Dach eines Gebäudeflügels kletterten und dort Matratzen verbrannten. Die Meuterei begann am Nachmittag, und es dauerte bis spät in die Nacht, ehe Polizei und Bedienstete wieder die Kontrolle erlangten.
  • Der Gewerkschaft UFAP-Unsa-Justice zufolge wurden dabei mehr als 200 Zellen so stark verwüstet, dass sie nicht mehr benutzt werden können, Gefangene mussten verlegt werden. Über Stunden hatten sich mehr als 100 Männer frei in einem Nebentrakt des Gefängnisses bewegt. In Uzerche waren nicht nur die Besuche gestrichen worden, sondern auch alle Freizeitaktivitäten. Sport- und Kulturprogramm fallen aus
  • um den Verzicht auf Besuche zu erleichtern, hatte Frankreichs Justizministerin Nicole Belloubet angekündigt, dass jeder Inhaftierte ein monatliches Telefonguthaben von 40 Euro bekommt.
  • die französischen Haftanstalten sind ohnehin massiv überbelegt. Das erschwert es, Maßnahmen durchzuführen, die eine Verbreitung des Coronavirus verhindern sollen.
  • die Haftanstalt von Longuenesse, wo am Sonntag eine der drei Meutereien ausbrach, hat offiziell 193 Plätze, doch tatsächlich sind dort mehr als 300 Männer inhaftiert. Die Häftlinge protestierten dagegen. 32 von ihnen, aus verschiedenen Gefängnissen, haben gemeinsam Klage erhoben, um auf unmenschliche Haftbedingungen aufmerksam zu machen. Im Januar dieses Jahres gab ihnen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte recht und sprach eine Rüge für Frankreich aus.
  • in Nicht-Corona-Zeiten kommt das Land auf bis zu 200 neu angetretene Haftstrafen pro Tag. Justizministerin Belloubet verwies vergangene Woche darauf, dass aktuell nur 30 Menschen pro Tag in ein Gefängnis eingewiesen würden. Nun werde geprüft, ob Häftlinge, die wegen leichter Delikte kurze Strafen absitzen, vorzeitig entlassen werden können.
  • am 16. März war in Frankreich ein Häftling am Coronavirus gestorben. Der Mann war ein 74-jähriger Diabetiker – und in einer Einzelzelle untergebracht.

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„Virusangst in Gefängnissen“, tagesschau.de, 19.03.2020

  • in deutschen Gefängnissen wächst die Sorge vor der Einschleppung einer Corona-Infektion.
  • in den Gefängnissen lebt ein besonders hoher Anteil an Risikopatienten. Viele Häftlinge sind suchtkrank, leiden überdurchschnittlich oft an Hepatitis C oder HIV. Außerdem gibt es Vorbelastungen durch psychische oder psychiatrische Störungen sowie viele ältere Männer. Sie sind besonders gefährdet.
  • Der Erreger findet gerade in Gefängnissen ideale Ausbreitungsbedingungen vor: Oft leben die Insassen dicht aufeinander, teilweise in Gemeinschafts-Hafträumen, hygienische Bedingungen sind in vielen Anstalten problematisch, ebenso die medizinische Versorgung.
  • die rund 66.000 Straf- und Untersuchungsgefangenen bundesweit müssen starke Einschränkungen hinnehmen: Gefangenenbesuche sind in fast allen Bundesländern für einige Wochen verboten oder wie in Hamburg nach Genehmigung nur noch mit Trennscheibe möglich.
  • Haftanstalten bundesweit versuchen auch, die Fluktuation unter den Gefangenen und die Zahl der Inhaftierten zu reduzieren.
  • Hamburg entließ in dieser Woche 40 Personen aus der Haft, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. In Berlin und Brandenburg wurden am Sonntag (15.03.2020) 18 männliche und eine weibliche Jugendliche aus dem Jugendarrest entlassen.
  • Freiheitsstrafen von unter drei Jahren werden in Berlin bis zum Sommer nicht vollstreckt, wenn sich die Verurteilten noch nicht in Haft befinden.
  • In Hessen sollen verurteilte Personen, die von Beginn an in den Offenen Vollzug gehen würden, bis auf Weiteres nicht geladen werden.
  • Lediglich Anwälte dürfen ihre Mandanten noch sehen. Zudem sind
  • in den meisten Haftanstalten die Beratungs- und Betreuungsangebote ausgesetzt, Suchthelfer und auch Ausbilder für Qualifizierungsmaßnahmen sollen nicht mehr kommen.
  • im Saarland wurden Haftlockerungen wie etwa Ausgänge bereits beschränkt und eingestellt.
  • in Berlin arbeitet man daran, den Insassen private Außenkontakte per Skype zu ermöglichen. Auch die Übernahme von Telefonkosten wird durch den Berliner Justizsenat geprüft.
  • alle Bundesländer geben an – Stand Mittwochmittag (18.3.20) – noch keine infizierten Insassen zu verzeichnen, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es bisher jeweils einen infizierten Beamten, in Baden-Württemberg sind drei Mitarbeiter des Justizkrankenhauses Hohenasperg positiv getestet und isoliert worden.
  • in China, wo die Pandemie ihren Anfang nahm, sollen sich mehr als 500 Personen in fünf Gefängnissen infiziert haben. Alleine im Frauengefängnis von Wuhan sollen sich mehr als 200 Insassinnen angesteckt haben.
  • Anfang März berichtete die Nachrichtenagentur Reuters über sieben Tote in italienischen Gefängnissen. Verstärkte Restriktionen sollen zu Gefängnisrevolten geführt haben, wobei ein Bediensteter als Geisel genommen wurde – andere Insassen entkamen.
  • im Iran wurden 54.000 Strafgefangene vorsorglich entlassen, um einer Ausbreitung von Sars-CoV-2 in überfüllten Gefängnissen zuvorzukommen. Sogar in den USA werden momentan die Rufe nach Haftlockerungen und Entlassungen lauter, Experten sprechen von potentiellen „Todesfallen“.

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„Wie sich Gefängnisse für Corona wappnen“, Spiegel-online, 18.03.2020

  • in NRW sind Besuche von Angehörigen untersagt
  • um das Risiko einer Infektion von außen möglichst zu minimieren, müssen jugendliche Täter ihren Arrest nicht mehr antreten, auch Ersatzfreiheitsstrafen sind derzeit ausgesetzt – Schwarzfahrer beispielsweise, die ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben, bleiben also vorerst auf freiem Fuß.
  • in Rheinland-Pfalz schloss die Jugendarrestanstalt Worms bis auf weiteres, alle Heranwachsenden, die dort einsaßen, kamen von einem Tag auf den nächsten frei.
  • in Schleswig-Holstein müssen Ersatzfreiheitsstrafen nicht mehr angetreten werden.
  • in Sachsen-Anhalt machte die Jugendarrestanstalt Halle dicht, im ganzen Land sind Sammeltransporte untersagt, Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen finden nicht mehr statt.
  • in Berlin müssen Freiheitsstrafen von weniger als drei Jahren nicht angetreten werden. Sie sollen erst wieder ab Mitte Juli vollstreckt werden.

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„Wie sich die Corona-Krise auf den Justizvollzug auswirkt“, rrb-online, 17.3.2020

  • in Berlin haben verurteilte Straftäter mit kürzeren Gefängnisstrafen, die noch nicht in Haft sind, wegen der Coronakrise Aufschub erhalten. Sie müssen ihre Strafen erst nach dem 15. Juli antreten, teilte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin am 17.3.20 mit
  • das gilt nur, wenn die Strafe kürzer als drei Jahre ist, der Täter sich nicht bereits in Untersuchungshaft befindet und es keine sonstigen Gründe dagegen gibt.
  • 20 Jugendliche werden aus der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg entlassen, weil die Strafe ausgesetzt wird.
  • auch Menschen, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen ins Gefängnis müssen, bleiben vorerst verschont, es gibt einen Aufschub von vier Monaten.
  • In Berlin sind derzeit 271 Ersatzfreiheitsstrafer inhaftiert, sie werden jetzt entlassen.
  • Strafgerichte in Deutschland sollen Hauptverhandlungen wegen der Corona-Krise länger als bisher unterbrechen dürfen, Voraussetzung: die Hauptverhandlung kann wegen des Infektionsschutzes nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden – zum Beispiel, weil ältere Menschen aus der Risikogruppe beteiligt sind
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„Das ist ein Pulverfass“, taz-online, 16.3.2020

  • auch in Haftanstalten gab es schon vereinzelte Corona-Verdachtsfälle. In Mönchengladbach wurde ein Gefangener in Quarantäne genommen, nachdem er mit einer positiv getesteten Person von außerhalb Kontakt hatte. In Braunschweig zeigte ein Neuinhaftierter am Freitag Corona-Symptome. Für die Haftanstalt wurde darauf ein „Generaleinschluss“ für alle Gefangenen verfügt, der nach zwei Stunden allerdings aufgehoben wurde. Ein Testergebnis des Betroffenen stehe weiterhin aus, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums am Montag der taz.
  • in mehreren Bundesländern wurden inzwischen Notfallpläne für die Haftanstalten vorbereitet. Hygienevorschriften wurden verschärft, Betten in Justizkrankenhäusern freigeräumt oder Personalreserven aufgebaut, falls Justizpersonal krank ausfällt. Ein Problem aber: Schon heute kommen in vielen Gefängnissen nur ein Arzt oder eine Ärztin auf mehrere hundert Inhaftierte. Bei einer größeren Erkrankungswelle dürften große Schwierigkeiten bevorstehen.
  • in Heinsberg in NRW, das besonders stark vom Coronavirus betroffen ist, dürfen Inhaftierte in der örtlichen JVA keinen Besuch mehr empfangen, nur noch Anwälte in dringlichen Angelegenheiten.
  • Baden-Württemberg verhängte am Montag ein landesweites Besuchsverbot in allen Haftanstalten. Als Ausgleich werden Telefonzeiten der Inhaftierten ausgeweitet
  • Berlin, Niedersachsen und Baden-Württemberg setzen sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen vorerst aus.
  • Prozesse werden trotz der Pandemie weiter verhandelt. Das Problem: Gänzlich ausgesetzt werden können gerade Prozesse mit inhaftierten Angeklagten nicht, da für diese eine Unschuldsvermutung gilt und sie nicht unbegrenzt eingesperrt werden können. Zudem kann dies auch nicht von oben angeordnet werden, da RichterInnen über die Prozessführung unabhängig entscheiden.
  • Justizministerien in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Berlin appelierten bereits, Verhandlungen „auf ein Minimum“ zu reduzieren. Auch der Zugang zu Justizgebäuden sei einzuschränken.zurück