Grundrecht auf Information!

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

So steht es im Grundgesetz, Artikel 5. Man könnte daraus schließen, dass der Zugang zu Informationsquellen dadurch auch für Gefangene sichergestellt ist und dass in Haftanstalten Zeitungen – vergleichbar mit der Anstaltsverpflegung – kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dem ist nicht so.

Man ist sich prinzipiell einig, Zeitungen sollten zur Grundausstattung einer Haftanstalt gehören. In der Praxis wird dies schon durch den knappen Medienetat der Anstalten verhindert.

Auch für den einzelnen Gefangenen gibt es Hürden. Die Strafvollzugsgesetze der Länder legen fest, dass es Gefangenen grundsätzlich gestattet ist, Zeitungen und Zeitschriften zu beziehen – aber sie müssen im Abonnement und auf eigene Kosten bezogen werden.

Somit wird das Recht auf Information zu einem hohen Gut. Zeitungen im Gefängnis zur Mangelware. Denn die meisten Gefangenen können sich ein Zeitungsabonnement nicht leisten. Das Internet als alternative Informationsquelle scheidet aus, da es im Gefängnis nur in Ausnahmefällen gestattet ist.

Mit seiner kostenlosen Zeitungsvermittlung verringert Freiabonnements für Gefangene e.V. diese Versorgungslücke und leistet einen wichtigen Beitrag für die Informationsversorgung  in Haftanstalten.

Knapp 3000 Zeitungen kann der Verein monatlich vermitteln. Beliefert werden mit 128 etwa 2/3 der Vollzugsanstalten bundesweit. Die  Abonnements gehen zur einen Hälfte an einzelne Gefangene und zur anderen an Gefängnisbüchereien sowie Sozialpädagogische Dienste.

Foto: Lena Sophie Zeller