Haben Gefangene Internet?

Die meisten Inhaftierten haben keinen Zugang zu Internet und Computer. Die Zulassung digitaler Medien ist bisher in den Strafvollzugsgesetzen nicht geregelt. 

Nur in ausgewählten Projekten können Gefangene Computer und Internet bereits jetzt nutzen, am häufigsten im Rahmen von Bildungsmaßnahmen.

Einige Beispiele aus Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Berlin und Hessen:

Internetnutzung im Strafvollzug
Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.03.2014 und Antwort der Landesregierung von Mecklenburg/Vorpommern

Möglichkeit zur Internetkommunikation in Justizvollzugsanstalten
Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE)
vom 28. Januar 2014 und Antwort des Thüringer Justizministeriums

Mediennutzung im Strafvollzug im Land Berlin
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 21. Mai 2013 und Antwort

Erfahrungen/Erkenntnisse zum Thema Internet im Strafvollzug
Bericht der Senatsverwaltung für Justiz Berlin, 30.10.2013

Die elis-Plattform
„elis“ steht für e-Learning im Strafvollzug. Die elis-Lernplattform wurde speziell für das digital unterstützte Lernen im Strafvollzug konzipiert und wird derzeit von elf Bundesländern und der Republik Österreich genutzt.

Laptop-Nutzung für Untersuchungsgefangene
Im November 2017 hat das Landgericht Frankfurt a. M. entschieden, dass Untersuchungsgefangenen die Laptop-Nutzung in der JVA zur Akteneinsicht zu gestatten ist. (LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.11.2017 – 5/24KLs 7920 Js 208925/16 (10/17), BeckRS 2017,

Foto: Beate Pundt