An Gefangene in Brandenburg sowie Sicherungsverwahrte und Patient:innen des Maßregelvollzugs können Pakete geschickt werden. In allen anderen Bundesländern dürfen Gefangene keine Pakete mehr empfangen. Machen Sie Menschen in Haft eine Weihnachtsfreude – mit einem Weihnachtspaket!
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie ein Paket verschicken möchten. Sie erhalten von uns Namen, Anschrift und Wunschliste eines/einer Gefangenen.
Sie können als Spender:in anonym bleiben. Der/die Gefangene bestätigt uns den Erhalt des Pakets mit einem Dankebrief. Diesen Brief leiten wir an Sie weiter.
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Wie sieht so ein Paket aus?
Weihnachtspakete sind Nahrungs- und Genussmittelpakete. Besonders wichtig für die meisten Gefangenen sind Kaffee und Tabak, aber auch Süßigkeiten, Käse und Wurst. Bücher oder Zeitungen sind in einem Weihnachtspaket in der Regel nicht zugelassen, ebenso wenig Kerzen oder Teelichter.
Ein Beispielspaket:
1x Kaffee (500g),
1x Cappucino,
1x Früchtetee (30g),
1x Schwarztee (44g),
4x Tabak (160g),
4x Blättchen,
1 eine Salami-Dauerwurst (300g))
1x Oblatenlebkuchen (200 g),
1x Gewürzspekulatius (600g),
1x Dominosteine (250g),
1x Marzipanbaumstamm (175g),
1x Butterstollen (750g),
1x Schokolade (200g)
Wert 45,- €, inklusive Porto und Verpackung Größe M
Foto: Nathan Lemon auf unsplash

