Digitaler Wandel im Justizvollzug 2017

Gegenstand der Befragung waren 2017 nicht – wie in den vorangegangenen Umfragen – die einzelnen „Haftadressen“, sondern die Vollzugsanstalt – wie vom Statistischen Bundesamt definiert – als einer organisatorisch selbstständigen Einheit bestehend aus mehreren häufig örtlich getrennten Zweig- oder Teilanstalten.

Von den beim Statistischen Bundesamt insgesamt geführten 181 Vollzugsanstalten in Deutschland hatten bis zum 9. November 2017 112 einen Fragebogen ausgefüllt.

Die Frage, ob Gefangene Computer nutzen können, beantwortete ein Großteil der Vollzugsanstalten (74%) mit „ja“. Haben Gefangene damit auch selbstständigen Zugang zum Internet? Nicht unbedingt, denn die Computer befinden sich überwiegend in der Schule, dem Schulungsbereich (siehe Beitrag zu elis), einem PC-Raum oder sonstigen Orten wie z.B. im Zimmer des Sozialarbeiters. Nur noch 48% der befragten Anstalten geben deshalb an, dass Gefangene Zugang zu Internetangeboten von Behörden haben. Soweit hier Angaben vorliegen, handelt es sich um Angebote der Agentur für Arbeit. 42% der befragten Anstalten sind mit der elis-Lernplattform vernetzt, die überwiegend im schulischen Bereich genutzt wird.

In 13% der befragten Anstalten dürfen Gefangene skypen, meistens im Besu- cherbereich. Immerhin 12% der Anstal- ten gaben an, dass Gefangene E-Mails schreiben dürfen. Das geschieht in den meisten Fällen für familiäre Zwecke. In keiner der befragten Anstalten gab es 2017 E-Paper für Gefangene.

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Umfrage gerne zu.